Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge im Bereich der Webentwicklung und der Erstellung von Fotos, Videoaufnahmen und Werbevideos,
die zwischen SK-Mediaprint und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 SK-Mediaprint bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der/des Marketingentwicklung/Aufbau (einschließlich der Social-Media Plattformen).
Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen SK-Mediaprint und ihren Kunden.
1.3 Die von SK-Mediaprint angebotenen Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), sowie Privatpersonen mit einem finanziellen Leistungsnachweis.
Sämtliche Preise und Honorare werden in Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer angegeben.
1.4 SK-Mediaprint ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer
einsetzen dürfen. SK-Mediaprint bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Drittunternehmern erfolgt nicht, sofern für SK-Mediaprint ersichtlich ist,
dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen
bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt SK-Mediaprint – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 


2. Mitwirkungspflichten des Kunden


2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass SK-Mediaprint von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. SK-Mediaprint ist insbesondere
nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. SK-Mediaprint wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom
Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.)
und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm mitgeteilten Informationen, Daten und Werke sowie die von ihm erteilten
Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Umsetzung der Marketingstrategie (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese SK-Mediaprint
rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann SK-Mediaprint nach seiner Wahl unter Beachtung
der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Stellen, die für eine Umsetzung
des Konzeptes nötig sind, mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines AV-Vertrags erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen
– von SK-Mediaprint zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist SK-Mediaprint
gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann die SK-Mediaprint dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand
(z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.


3. Design im Printbereich


3.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen der SK-Mediaprint und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben
des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien
geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
3.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SK-Mediaprint und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
Hierzu stellt der Kunde bei SK-Mediaprint zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen.
Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch SK-Mediaprint dar. SK-Mediaprint wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach
bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit
und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den
Kunden kommt ein Vertrag zwischen SK-Mediaprint und dem Kunden zustande.
3.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können
Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung
des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen.
Im Übrigen ist SK-Mediaprint nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht
anders zu erwarten, schuldet die SK-Mediaprint bei Designverträgen neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe der Druckdatei
(z.B. PDF, JPG oder PNG); Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word).
3.4 Sobald der Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SK-Mediaprint den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
3.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich
ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von SK-Mediaprint ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.)
SK-Mediaprint vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten,
die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist SK-Mediaprint gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SK-Mediaprint dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.


4. Social Media Marketing


4.1 SK-Mediaprint stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung.
Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das
technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
4.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. SK-Mediaprint wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche
Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SK-Mediaprint nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen
dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
4.3 Neben der Erstellung Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden.
SK-Mediaprint ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren
oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde.
Details sind individualvertraglich zu regeln.
4.4 Die SK-Mediaprint ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.


5. Preise und Vergütung

Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen werden individualvertraglich festgelegt oder richten sich nach dem vom Kunden akzeptierten Angebot. 


6. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die SK-Mediaprint verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet,
wenn SK-Mediaprint den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund
besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die SK-Mediaprint dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird.
Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.


7. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei SK-Mediaprint. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige
Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib,
Leben oder Gesundheit durch die SK-Mediaprint resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

8. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen


Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse mit SK-Mediaprint eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate bei Verträgen mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten und 1 Monat bei Verträgen mit Laufzeit von 6 Monaten.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich um weitere 12 Monate oder 6 Monate in Abhängigkeit zur ursprünglichen Mindestlaufzeit.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


9. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht


9.1 SK-Mediaprint räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt
ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein, wobei sich Umfang und Beschränkungen aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ergibt.
Eine Bearbeitung ist grundsätzlich nicht gestattet. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
9.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erteilt der Kunde SK-Mediaprint ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio)
in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist die SK-Mediaprint dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten
Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


10. Vertraulichkeit
Die SK-Mediaprint wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial,
Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich
geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. SK-Mediaprint verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht
sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen
haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 


11. Haftung / Freistellung


11.1 Die Haftung von SK-Mediaprint für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“)
haftet SK-Mediaprint jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der SK-Mediaprint für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11.2 Der Kunde stellt die SK-Mediaprint von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen SK-Mediaprint aufgrund von Verstößen gegen diese AGB geltend gemacht werden.
Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten. 


12. Schlussbestimmungen


12.1 Die zwischen SK-Mediaprint und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UnKaufrechts.
12.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat,
vereinbaren die Parteien den Sitz von SK-Mediaprint als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
12.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine
gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei
der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die SK-Mediaprint keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
12.4 SK-Mediaprint ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung
per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
Im Falle des Widerspruchs ist SK-Mediaprint berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die
beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.